Beim IX. Senat des BFH ist eine Revision zu § 82b EStDV anhängig (IX R 22/17). Es geht um nicht verbrauchte Aufwendungen des Verteilungszeitraumes, da der Steuerpflichtige verstarb. Kann der Rechtsnachfolger entsprechend den Grundgedanken des § 11d EStDV die zu verteilenden Aufwendungen als Rechtsnachfolger fortsetzen? Weiterlesen
Die Tücken der Verteilung des Erhaltungsaufwandes gem. § 82b EStDV
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