Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 abschließend die künftige EU-Verordnung für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit im EU-Binnenmarkt beschlossen, das ab 2027 greift. Was bedeutet das?
Hintergrund
Zwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist nach wie vor ein Problem weltweit, zu dessen Bekämpfung gemeinsame internationale Regelungen erforderlich sind. Zwangsarbeit kommt nach wie vor in einer Vielzahl von Sektoren wie Textilien, Bergbau, Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Mio. Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Mio. Kinder.
Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission bereits 2022 einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht: Um Zwangsarbeit bei der Produktherstellung einzudämmen, soll mit einer EU-Verordnung ein strukturierter rechtlicher Rahmen für das Verbot von Zwangsarbeit bei der Herstellung von EU-Waren und innerhalb der Lieferketten geschaffen werden. Dieser soll die EU in die Lage versetzen, Produkte zu verbieten und aus dem Binnenmarkt zu entfernen, die nachweislich mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.
Nach längeren Verhandlungen und Konsultationen und der Einigung von Rat und Parlament haben sich am 13.3.2024 die Botschafter im Ministerrat der EU-Staaten mehrheitlich vorläufig auf eine EU-Verordnung zum europaweiten Vertriebsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit verständigt. Dem hat das EU-Parlament jetzt am 23.4.2024 zugestimmt.
Wie werden Verstöße aufgedeckt?
Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen. Weiterlesen