Aufsichtsrat aktuell: Achtung bei eiligen Entscheidungen zustimmungspflichtiger Geschäfte

So erleben es – vielleicht auch nicht unbedingt selten – Fach- und Führungskräften in Unternehmen: E-Mail des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Hinweis auf eilige Entscheidung. Stichwort: Zustimmungspflichtiges Geschäft. Mail zur Kenntnis genommen. Liegt gerade vieles auf dem Schreibtisch. Kurze Mail mit Fragen zum Sachverhalt verschickt. Wenige Minuten später: Anruf des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Entscheidung eilt. Die erforderlichen Informationen liegen noch nicht vor. Anruf eines Aufsichtsratskollegen. Vorerst einige Informationen erhalten. Mündlich. Erst mal Luft holen.

Als Aufsichtsrätin kann es immer mal wieder vorkommen, dass es eilige – teilweise sehr eilige – Entscheidungen zu treffen gibt. Dank der modernen Kommunikationsmittel können Informationen schnell an alle Aufsichtsräte geschickt werden. Doch in einigen Fällen liegen notwendige Informationen wie beispielsweise ein benötigter Jahresabschluss nicht vor. Die gedruckte Fassung schon. Aber eben nicht digital. Weiterlesen