Viele Arbeitgeber legen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter in einer Betriebskantine vergünstigt essen können. Dazu leisten sie einen Zuschuss zu den Mahlzeiten oder gleichen eine eventuelle Unterdeckung des Kantinenbetreibers aus, wenn dieser ein fremder Dritter ist. Grundsätzlich scheidet ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die Kantinenbewirtschaftung an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine aus, da die Abgabe von verbilligten Mahlzeiten in erster Linie den Interessen der Arbeitnehmer dient. Das heißt, aufgrund der – von Beginn an geplanten – unentgeltlichen Wertabgabe ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Etwas „Bewegung“ in die Frage des Vorsteuerabzuges kam allerdings auf, nachdem das FG Baden-Württemberg den Vorsteuerabzug für den Zuschuss in einem bestimmten Fall zugelassen hat, weil ein vorrangiges unternehmerisches Interesse gegeben war. Weiterlesen