Neues zum Zusätzlichkeitserfordernis

Durch ein neues BMF-Schreiben v. 05.01.2022 (IV C 5 – S 2334/19/10017 :004) hat die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH zum sog. Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsumwandlungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2019 für anwendbar erklärt. Was hat es damit auf sich?

Hintergrund

Des einen Freud, des anderen Leid! So kann die Rechtsprechung des BFH zum sog. Zusätzlichkeitserfordernis bezeichnet werden, welche mit Urteil des 01.08.2019 (VI 32/18) neue Maßstäbe setzte. Die Richter hatten darin festgestellt, dass das für bestimmte, lohnsteuerlich begünstigte Arbeitgeberleistungen, zu erfüllende Kriterium der Zusätzlichkeit schon dann erfüllt ist, wenn der verwendungsfreie Arbeitslohn eines Arbeitnehmers zugunsten einer verwendungs- und zweckgebundenen Leistung des Arbeitgebers – arbeitsrechtlich wirksam – herabgesetzt wird. Im Fall war das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers zugunsten von lohnsteuerlich begünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Nutzung von Internet herabgesetzt. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020 definiert Zusätzlichkeitserfordernis (Teil II)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das sog. Zusätzlichkeitserfordernis im EStG kodifiziert und damit gesetzlich verankert, wann Leistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Mit seiner Definition nimmt der Gesetzgeber der neueren Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2019 (VI R 21/17 und VI R 40/17), in welcher dieser seine Rechtsauffassung geändert hatte, den Wind aus den Segeln.

Während in Teil I des Blog-Beitrags ausführlich auf die neuen Tatbestandsmerkmale eingegangen wurde, sollen nachfolgend die Konsequenzen für die Praxis dargestellt werden. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020 definiert Zusätzlichkeitserfordernis (Teil I)

Mit dem Jahressteuergesetz wurden wichtige lohnsteuerrechtliche Änderungen im EStG vorgenommen. Unter anderem wurden nunmehr die Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen von „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachten Leistungen gesetzlich definiert. Welche Folgen hat dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Hintergrund

Steuerbefreiungen sowie die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer sind gem. EStG an vielen Stellen davon abhängig, dass die entsprechende Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. In diesem Zusammenhang wird auch von dem sog. Zusätzlichkeitserfordernis gesprochen. Beispielsweise sieht § 3 Nr. 33 EStG vor, dass „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind. Ebenso sieht z.B. § 3 Nr. 15 EStG die Steuerfreiheit für die Überlassung von Fahrtickets vor, soweit diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Weitere Vorschriften sind (exemplarisch): Weiterlesen

Update „Zusätzlichkeitserfordernis“ bei Arbeitgeberleistungen: Bundesrat will Verschärfungen im JStG 2020 „verbösern“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2020 (BT-Drs. 19/22850) sieht eine Verschärfung der Anforderungen an Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen des EStG vor, nach der die Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung). Jetzt will der Bundesrat noch eins draufsetzen: Abweichend vom Regierungsplan sollen die Verschärfungen des § 8 Abs. 4 EStG (E) nicht nur rückwirkend für 2020 gelten, sondern „in allen offenen Fällen“.

Hintergrund

Mit Urteilen vom 1.8. 2019 – VI R 32/18, VI R 21/17 (nv) und VI R 40/17 (nv)  hat der BFH seine Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des Einkommensteuergesetzes enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung), geändert.

Nunmehr verneint der BFH, dass bestimmte Steuervergünstigungen für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Weiterlesen

Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen – Gesetzgeber verschiebt Neuregelung!

Die unendliche Geschichte beim sog. Zusätzlichkeitserfordernis bei Arbeitgeberleistungen geht weiter: Nach dem restriktiven BMF-Schreiben von Anfang Februar (Schreiben v. 5.2.2020 – IV C 5 – S 2334/19/10017 :002) wollte der Gesetzgeber eigentlich im geplanten Grundrentengesetz (GruReG) quasi „Huckepack“ auch die BMF-Ansicht in einen neuen § 8 Abs. 4 EStG festschreiben.

Daraus wird jetzt nichts: Im Kabinettsentwurf des GruReG vom 19.2.2020 ist die Regelung nicht mehr enthalten und auf ein mögliches JStG 2020 vertagt worden. Was bedeutet das? Weiterlesen