Am 1.1.2024 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, jetzt hat das BMF in Umsetzung der Wachstumsinitiative einen Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Worum geht es ?
Hintergrund
Am 1.1.2024 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 354 v. 14.12.2023) in Kraft getreten, das am 24.11.2023 hat der Bundesrat dem sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zugestimmt, das der Bundestag am 17.11.2023 beschlossen hatte. Damit wurden ab 1.1.2024 vor allem die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen gefördert und verbessert. Das ZuFinG enthält Regelungen zum Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht (siehe näher Jahn, NWB Sanieren 2024, 11).
Worum geht es im ZuFinGII?
Der jetzige Gesetzentwurf für ein ZuFinG II verfolgt das Ziel (aufbauend auf dem im letzten Jahr verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz) die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Weiterlesen