Am 27.11.2024 hat das Minderheitskabinett den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen, das jetzt zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Ob, mit welchen Änderungen und zu welchem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, ist derzeit aber nicht absehbar.
Hintergrund
Für den umfassenden Transformationsprozess in der Wirtschaft benötigt Deutschland Investitionen in enormem Umfang. Neun von zehn in Deutschland investierten Euro stammen aktuell aus dem Privatsektor. Deshalb ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts weiter zu stärken. Die amtierende Bundesregierung will deshalb die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutender Teil eines starken Finanzplatzes Europa weiter stärken. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat die Bundesregierung mit verschiedenen steuerrechtlichen, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital bereits erleichtert. Hierfür ist im Dezember 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 14.12.2023, BGBl 2023 I 2023 Nr.3 54) beschlossen worden. Ich habe dazu im Blog berichtet.
Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Gesetzentwurf, mit dem das Kabinett die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken und die Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen verbessern will, sieht zur Förderung von Investitionen insbesondere einfachere steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor. Ferner sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten und Kapitalmittel stärker als bisher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investiert werden. Eckpunkte des Regierungsentwurfs sind: Weiterlesen