Was waren es doch für herrliche Zeiten, als die Grunderwerbsteuer nur zwei Prozent der Bemessungsgrundlage betrug und es mit dem Finanzamt eher selten Streit über ihre Höhe gab. Doch das ist lange her. Heutzutage nehmen Fragen rund um die Grunderwerbsteuer einen immer breiteren Raum im Praxisalltag ein und fordern uns Steuerberater auch deshalb besonders, weil es zum Teil tief ins Zivilrecht geht. Was sind „wesentliche Bestandteile“ eines Gebäudes? Was gehört zum „Zubehör“? Was sind „sonstige bewegliche Sachen“? Nach welcher Methode ist ein Kaufpreis aufzuteilen, wenn bestimmte Gegenstände, die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, zu einem einheitlichen Kaufpreis mitveräußert werden? Weiterlesen
Keine Grunderwerbsteuer für den Miterwerb einer Ladeneinrichtung
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