Steigende Zinsen. Des einen Freud, des andern Leid. Auch für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gibt es hier erhebliche Auswirkungen. Bei Direktzusagen des Arbeitgebers machen diese einen beachtlichen Teil der Bilanzsumme aus. Derzeit gilt für die Bewertung bei der Erstellung des Jahresabschlusses jeweils der maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz am Bilanzstichtag der letzten zehn Geschäftsjahre. Schwankende Zinssätze bedeuten somit auch eine schwankende Bewertung der Pensionsrückstellungen.
Und was bedeutet dies für Unternehmen? Auswirkungen auf Finanzkennzahlen, die beispielsweise für Refinanzierungen wichtig sind. Die Gefahren? Der Anreiz für Direktzusagen an die Belegschaft wird dadurch im Keim erstickt. Denn in diesem Fall ist klar: Es gibt keinen Bewertungsspielraum, der maßgebliche Zinssatz ist festgelegt.
Und nun? Das IDW hat Anfang September ein Schreiben ans Bundesministerium der Justiz geschickt und einen konkreten Reformvorschlag gemacht. Das Ziel? Weiterlesen