Kinder geschiedener Eltern sind oft zwischen den beiden Elternteilen hin- und hegerissen, wenn diese nach der Trennung – weiterhin – zerstritten sind. Zuweilen verlangen die Eltern von ihren Kindern, sie müssten sich für einen Elternteil „entscheiden“. Dass dies für die Kinder zumeist schwierig ist, dürfte außer Frage stehen. Diese Problematik betrifft zwar üblicherweise das Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht.
Nun hat es ein entsprechender Fall aber in einer Kindergeldsache bis vor den BFH geschafft. Offenbar wollte sich ein – immerhin volljähriges – Kind aus den Streitigkeiten ums Kindergeld heraushalten. Doch das darf es nicht, wie der BFH jüngst entschieden hat: Weiterlesen