Knock-Out-Zertifikate sind eine besonders spekulative Form der Geldanlage. Sie können hohe Gewinne, aber auch – wie der Name verrät – zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Soeben hat der BFH für den Fall der Verluste immerhin im Sinne der Anleger entschieden: Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen – und zwar auch nach der seit 2009 geltenden Rechtslage. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Urteil vom 20.11.2018, VIII R 37/15).
Knock-Out-Zertifikate: Verluste sind steuerlich anzuerkennen
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