Die Entscheidungsgründe zum BAG Beschluss vom 13.9.2022 wurden sehnlichst erwartet, erhoffte man sich als Arbeitgeber doch mehr Klarheit, wie mit der Zeiterfassung in Zukunft rechtssicher umgegangen werden kann.
Fakt ist, dass auch weiterhin Ausnahmen von der Zeiterfassung in begründeten Einzelfällen (Größe des Unternehmens, Tätigkeitsfelder) möglich sein müssen.
Wesentliche Aussagen der Urteilsbegründung Weiterlesen