Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.
Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
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