Aufwendungen zur Vermittlung einer nebenberuflichen Professur an einer Universität im europäischen Ausland können Betriebsausgabe sein. So das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 6.3.2019 (Az: 4 K 48/18).
Kosten der Professur als Betriebsausgabe
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