Der Dornröschenschlaf ist für viele Influencer, E-Sportler, ProGamer und YouTuber vorbei. Das gilt aber auch für die Steuerberatung. Schon längst ist das neue Business in unserem Arbeits- und Steueralltag angekommen.
Man konnte es kommen sehen. Im Jahr 2020 veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Steuern ein Informationsblatt zur Steuerpflicht von Influencern (FAQ_BayLfSt_Influencer).
Ungewöhnlich, wann gab es schon mal einen derartigen Hinweis auf die steuerlichen Pflichten für andere Berufsgruppen? „Autor“ war übrigens die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Wer es da noch nicht gecheckt hat, dem ist heute schwer zu helfen. Weiterlesen