Der BGH (Urteil vom 24.11.2016 – I ZR 220/15) hat sich mit den Anforderungen an die Passwortsicherheit eines WLAN-Anschlusses befasst.
Im vorliegenden Fall betrieb jemand in einem Mehrfamilienhaus mithilfe eines Routers vom Typ „Alice Modem WLAN 1421“ einen Internetzugang mittels WLAN. Eingerichtet wurde dieser Anfang 2012. Der Router war mit einem vom Hersteller vorgegebenen aufgedruckten WPA2 – Schlüssel gesichert. Der Schlüssel wurde vom Anschlussinhaber nicht geändert. Er hatte nur den Namen des Routers erneurt. Später wurden über den Internetanschluss des Anschlussinhabers Dateien in einer Tauschbörse durch einen unbekannten Dritten angeboten.
Nach Ansicht des BGH ist der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion verpflichtet zu prüfen, ob der verwendete Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt.