Im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt es fast 2.000 Baugenossenschaften, die rund 2,2 Millionen Wohnungen verwalten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband schätzt, dass mehr als 5 Millionen Menschen in einer Genossenschaftswohnung leben (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft)
Insofern dürfte die folgende Information viele Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitglieder aufhorchen lassen: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Mietminderung, die eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitglieder anstelle einer Gewinnberechtigung gewährt, als Kapitalertrag zu versteuern ist (Urteil vom 15.6.2021, 9 K 9068/20). Dies beruhe auf dem Zusammenspiel von § 20 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Weiterlesen