Baukindergeld: Öffnet die zeitpunktbezogene Gewährung Mitnahmegestaltungen die (Wohnungs-)Tür?

Subventionen und Steuervergünstigungen knüpfen häufig an Merkmale an, die für die gesamte Dauer eines Begünstigungszeitraums vorliegen müssen. Einerseits bürdet die zeitraumbezogene Gewährung den verwaltenden bzw. vollziehenden Akteuren hohen Überwachungsaufwand auf. Andererseits verhindert die zeitraumbezogene Betrachtung die mehr oder weniger missbräuchlichen „Mitnahmegestaltungen“. Zumindest werden diese schwieriger.

Das Baukindergeld wird stichtagsbezogen gewährt. Alle Voraussetzungen der Förderung müssen zum Stichtag (=Unterzeichnung Kaufvertrag oder Erhalt der Baugenehmigung) gegeben sein. Hierdurch wird eine schnelle und abschließende Entscheidung über die Förderung möglich. Möglich werden aber auch Umgehungsmaßnahmen, welche meines Erachtens das Förderziel und Zielgruppe konterkarieren. Weiterlesen

Baukindergeld – eine Förderung mit Baumängeln?

Beinahe wöchentlich kursieren neue Erfolgsmeldungen zur Anzahl der gestellten Anträge auf Baukindergeld. Vielleicht ist die Anzahl der möglichen Antragsteller aber noch höher als auf den ersten Blick ersichtlich.

Mit dem Baukindergeld wird der Immobilienerwerb von Familien mit Kindern über einen Zeitraum von 10 Jahren bezuschusst. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Das Baukindergeld wurde als Direktförderung durch die KfW ausgestaltet, um eine schnelle Bewilligung zu ermöglichen. Damit wird ein von der Eigenheimzulage abweichender Weg beschritten, als deren „Nachfolger“ das Baukindergeld häufig bezeichnet wird.

Nachteilig an der Methode der Direktförderung via KfW ist meines Erachtens das Fehlen eines klar umrissenen gesetzlichen Tatbestands der Begünstigung. Die spärlichen Informationen, die dem Merkblatt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KfW entnommen werden können, sind nicht zur Kompensierung geeignet.

So bleibt nach meiner Auffassung in einigen Fallkonstellationen offen, ob eine Begünstigung durch das Baukindergeld möglich ist. Das ist bei der konkreten Baufinanzierungsplanung für betroffene Familien ärgerlich. Dies zeigt sich eindrücklich am Beispiel eines Antragstellers, der Wohneigentum geerbt oder geschenkt bekommen hat.

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