Seit Ewigkeiten gehört das (anteilige) Guthaben in der Instandhaltungsrücklage nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung, sodass hier regelmäßig eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erreicht werden konnte. Hintergrund ist insoweit ein Urteil des BFH aus 1991 (Az: II R 20/89). Dies könnte sich nun jedoch ändern! Weiterlesen
Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage!
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