SaSoFei-Regelung? Gemeint ist die Norm des § 108 Abs. 3 AO, wonach ein Fristende auf den Ablauf des darauffolgenden Werktags hinausgeschoben wird, wenn das eigentliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Weiterlesen
SaSoFei-Regelung auch für die Festsetzungsfrist!
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