Kein Aprilscherz: Mit Beginn des April kehren in Deutschland weitreichende Corona-Lockerungen zurück, nur wenige Länder wollen von den diffusen Hotspot-Regelungen Gebrauch machen, die weiterhin Einschränkungen erlauben. Bei soviel Freiheit: Sind ab dem zweiten Quartal 2022 weiterhin Corona-Wirtschaftshilfen noch das Mittel der Stunde?
Hintergrund
Nach dem Beschluss der MPK vom 16.2.2022 waren sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Unternehmen und Selbständige brauchen nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministers „auch weiterhin eine Absicherung für den Fall, dass es länger dauert, bis die Geschäfte wieder anlaufen“, heißt es in der Pressemitteilung vom 16.2.2022. Konkret bedeutet das: Unternehmen erhalten über den 31.3.2022 hinaus bis 30.6.2022 über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro. „Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet“ heißt es in der Pressemitteilung vom 16.2.2022. Passiert ist allerdings bis 31.3.2022 bei der „Neustarthilfe 2022“ noch nichts (Abfrage am 1.4.2022), obwohl die neuen Bedingungen für den neuen Förderzeitraum bereits ab 1.4.2022 gelten sollen; nur die FAQ zur ÜHI IV wurden am 1.4.2022 angepasst, allerdings unvollständig.
Einordnung und Bewertung
Ganz ohne Frage: Die Corona-Wirtschaftshilfen waren während der Pandemie ein unverzichtbares Mittel, um die Wirtschaft am Laufen zu halten – ohne diese Mittel hätten viele Unternehmen vermutlich nicht überlebt. Weiterlesen