Der Bund gewährt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ als einmalige, nicht rückzahlbare Kostenpauschale für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erfolgten Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Nach ersten bekanntgewordenen Förderdetails zeigt sich: Für Gastronomen kann die Wirtschaftshilfe zu einer Überkompensation der Kosten führen – ein gutes Geschäft!
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