In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BFH zur ertragsteuerlichen Beurteilung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform Stellung bezogen. Er konstatiert, dass die Veräußerung einer privaten Sammlung en bloc oder in mehreren Einzelverkäufen der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein kann.
Hintergrund
Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies nach der Rechtsauffassung des X. Senats des BFH auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird (Urteil v. 17.6.2020, X R 18/19). Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. Weiterlesen