BMF verkündet Start für Wirtschafts-Identifikationsnummer!

Das BMF hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummer vorgelegt. Demnach soll ab dem 30.09.2024 mit der initialen Vergabe begonnen werden.

Hintergrund

Die eindeutige Identifizierung von Personen ist im Steuerrecht von Bedeutung. Bereits seit dem Jahr 2003 regelt § 139a AO dazu, dass jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren, ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zuzuteilen ist. Für natürliche Personen ist dies bereits seit 2007 realisiert (§ 139b AO). Für wirtschaftlich Tätige (§ 139c AO) lief die Regelung bisweilen ins Leere. Dies soll nunmehr geändert werden.

Wer und was ist betroffen?

Die neue Nummer soll laut BMF – es legte nunmehr eine entsprechende Verordnung im Entwurf vor – allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen werden. Ziel ist eine Vereinfachung der Kommunikation. Gleichzeitig wird die Nummer als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) gelten. Weiterlesen