Das FG Düsseldorf hat eine höchst interessante und durchaus praxisrelevante Entscheidung zu der Frage gefällt, wieweit die erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim geht, wenn sich hinter dem Hausgrundstück ein separates Gartengrundstück mit einer eigenen Flurstück-Nummer befindet. Zwar ist das Urteil zuungunsten der Erbin ausgefallen, allerdings ist immerhin die Revision zugelassen worden (Urteil vom 16.5.2018, 4 K 1063/17 Erb).
Fällt der Garten hinter dem Haus unter die Erbschaftsteuerbefreiung?
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