Serie „Bilanzkosmetik“: Mehr Schein als Sein?


Teil I: Einführung – Wie Tricksereien Unternehmen langfristig schaden

Tja, wie heißt es doch so schön: „Wer schöner ist als ich, ist geschminkt“. Dies gilt auch für die ein oder andere Bilanz. Dabei ist Bilanzkosmetik alias Windowdressing „lediglich“ das Aufhübschen der Bilanz. So eine Art „Frisur der Bilanz“. Dies darf keinesfalls verwechselt werden mit dem Fälschen von Bilanzen. Während Bilanzkosmetik erlaubt ist, ist Bilanzfälschung hingegen verboten. Eine weitere Differenzierung finden Sie in meinem Artikel „Window dressing vs. ,Cook the book‘: Wo ist die Grenze zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung?“

Bei Bilanzkosmetik nutzen Unternehmen den vorhandenen Bewertungsspielraum, die die handelsrechtlichen Regelungen nach HGB oder international die IFRS erlauben. Durch Bilanzpolitik kann so das Bild eines Unternehmens „geschönt“ werden. So werden Sondereffekte verschwiegen, um höhere Umsatzerlöse vorzutäuschen oder Firmenwerte nicht außerplanmäßig abgeschrieben.

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