Ausländische Bürger: Keine Wiedereinsetzung bei mangelnder Sprachkenntnis

Wohl alle Steuerzahler – ja selbst Steuerberater – tun sich mit dem Behördendeutsch schwer. Umso komplizierter wird es für ausländische Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschen. Doch wenn diese aufgrund mangelnder Sprachkenntnis eine Frist versäumen, kennt der Staat keine Gnade. Die Sorgfaltspflicht verlange von einem der Amtssprache Unkundigen, sich in angemessener Zeit eine Übersetzung der ihm zugehenden amtlichen Schriftstücke zu verschaffen und dann entsprechend zu reagieren.

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Wiedereinsetzung: Was ist bloß der Kern?

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist in ein Rettungsanker, der hilft ein Versäumnis ungeschehen zu machen. Klar, dass die Anforderungen seitens des Finanzamtes streng sind. Man kann es aber auch übertreiben.

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