Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei: Weiterlesen
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Zur Änderungsreihenfolge bei widerstreitender Steuerfestsetzung
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 AO).
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Dezember 2019
Auch im letzten Monat des Jahres finden Sie wieder drei aktuelle Anhängigkeiten, die als Musterverfahren dienen können. Diesmal geht es um eine Rückstellung für Nachbetreuungsverpflichtungen, die umsatzsteuerliche Würdigung von sogenannten 0%-Finanzierungen und die widerstreitende Steuerfestsetzung.
Was ist ein bestimmter Sachverhalt?
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, eröffnet dies grundsätzlich die Änderungsmöglichkeit des § 174 Abs. 4 AO.
Konkret lautet die Vorschrift: Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden.
Strittig ist nun dabei, was ein solcher bestimmter Sachverhalt denn überhaupt ist. Weiterlesen