Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber vorgegeben bis zum 31.12.2019 ein Gesetz zur Neuregelung der Grundsteuer zu verabschieden. Dazu hat Bundesfinanzminister Scholz im November 2018 zwei Vorschläge vorgelegt. Zum einen ein wertunabhängiges Modell (Bayern-Modell WUM – auch Flächenmodell genannt) und zum anderen ein wertabhängiges Modell. Am 01.02. sollte nun eine Entscheidung für ein Modell fallen, damit die weiteren Arbeiten zu einem Gesetzentwurf zügig in Angriff genommen werden können.
Das wertunabhängige Modell basiert in seinen Grundzügen auf einem von Bayern und Hessen entwickelten Modell WUM. Die Weiterverfolgung dieses Modells hat Hessen längst aufgegeben (s.a. Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer BR-Drs. 515/16). Ob Bayern noch daran festhält kann nur Herr Söder beantworten. Einen Gesetzentwurf für das Modell WUM wurde jedoch weder vorgelegt noch angekündigt. Weiterlesen