Zeitwertkonten für Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter

Zeitwertkonten sind beliebt und gerne würden auch GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die Modelle in Anspruch nehmen. Doch sind Zeitwertkontenmodelle für Organe von Kapitalgesellschaften steuerlich zulässig?

Die Finanzverwaltung hat Zeitwertkonten für GmbH-Geschäftsführer etc. jedenfalls lange Jahre abgelehnt. Und im Jahre 2015 hat auch der BFH das Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH missbilligt. Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers sei es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichte (BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15).

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