Ein netter Versuch: Aufteilung von Finanzierungskosten

Seit Einführung des Werbungskostenabzugsverbots zum 1.1.2009 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird verständlicherweise versucht Aufwendungen als Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen.

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Refinanzierungszinsen beim Besserungsschein

Wer seiner GmbH ein Darlehen hingibt, welches er selber refinanzieren muss, sollte tunlichst darauf achten, dass die Refinanzierungszinsen auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sind. Aufgrund einer neuen Entscheidung des BFH kann dies insbesondere beim Besserungsschein problematisch werden. Weiterlesen