Aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG unterliegen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Abzugsbeschränkung. Anders ist dies beim sogenannten außerhäuslichen Arbeitszimmer, allerdings kann in der Praxis auch hier der Werbungskostenabzug aus anderem Grund beschränkt sein. Weiterlesen
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Werbungskostenabzug für die Zweitwohnung ohne doppelte Haushaltsführung
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen können als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG). Weiterlesen
Senioren-Studium: Rechtsprechung fremdelt mit steuerlichem Abzug des späten zweiten Berufswegs
In einem sehr lesenswerten Urteil vom 16. Mai 2017 hat sich das Schleswig-Holsteinische FG mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein sog. Senioren-Studium befasst.
Was man auf den ersten Blick als ungewöhnlichen Einmalsachverhalt abtun könnte, entpuppt sich beim zweiten Hinschauen doch als Thematik, welche in der kommenden Praxis häufiger absehbar ist.
Die Zahl der Studienanfänger über 50 Jahren ist zuletzt rasant angestiegen – derzeit sind über 40.000 Senioren-Studenten immatrikuliert. Fügt man dem noch die erhöhte Lebenserwartung und den steigenden Anteil der Abiturienten in späteren Jahrgängen hinzu, so wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen.
Im Besprechungsurteil war über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums der Theaterwissenschaft als Werbungskosten oder Sonderausgaben zu entscheiden. Fraglich war ein hinreichender Zusammenhang zwischen den aktuell angefallenen Studienkosten und den späteren Erwerbseinnahmen nach Eintritt in die „zweite berufliche Karriere“.
Cyber-Versicherung: für Privatpersonen abzugsfähig?
Schäden durch Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch treten aufgrund der steigenden Internetkriminalität verbreitet auf. Die Versicherungswirtschaft hat zur finanziellen Abdeckung derartiger Risiken nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sog. Cyber-Versicherungen geschaffen.
Dass es sich bei Cyber-Versicherungen nicht mehr um exotische Policen handelt, zeigt die Formulierung von Muster-Vertragsbedingungen für Cyber-Versicherungen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im April 2017.
Über Sinn oder Nutzen einer Cyber-Versicherung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden.
Für Privatpersonen, welche eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten in Betracht kommt.
Wann fließen Aufwandspauschalen ab?
Durch Aufwandspauschalen werden Betriebsausgaben oder Werbungskosten in bestimmter Höhe typisiert berücksichtigt, um erhöhten Ermittlungsaufwand zu vermeiden und das Verwaltungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten.
Das prominenteste Beispiel der Aufwandspauschalen ist sicherlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR. Auch von der Betriebsausgabenpauschale für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten wird rege Gebrauch gemacht. Gemeinsam ist diesen Pauschalen wie vielen anderen, dass sich diese zeitlich auf den gesamten Veranlagungszeitraum beziehen.
Schwierigkeiten können sich jedoch bei der zeitlichen Berücksichtigung von ereignisbezogenen Pauschalen ergeben.
Die Umzugskostenpauschale aus R 9.9 Abs. 2 LStR i. V. m. dem BUKG für sonstige Umzugsauslagen stellt ausschließlich auf den Umzug ab. Erfolgt der Umzug jahresübergreifend, wird also in Veranlagungszeitraum 01 begonnen und in Veranlagungszeitraum 02 beendet, ist fraglich, ob die Pauschale steuermindernd in 01 oder in 02 anzusetzen ist.
Interessant ist dies bei Progressionsgefälle zwischen den beiden möglichen Veranlagungszeiträumen und im Falle weiterer persönlicher Umstände, wie z. B. dem Hinzutreten oder Wegfall der Zusammenveranlagung, welche sich auf den persönlichen Steuersatz auswirken.
Welches Jahr ist nun maßgebend?
Doppelter Haushalt: Welcher Zeitraum ist für die Kostenbeteiligung an der Haushaltsführung maßgebend?
Die Reisekostenreform 2014 brachte auch im Bereich der doppelten Haushaltsführung wesentliche Änderungen mit sich.
Während sich zur Frage der ersten Tätigkeitsstätte in den letzten Monaten bereits in eine Flut erstinstanzlicher Rechtsprechung ergab, blieben praktische Auslegungsfragen bei der doppelten Haushaltsführung in Rechtsprechung und Literatur bisher überwiegend unbeleuchtet.
Eine offene Frage ist dabei der Betrachtungszeitraum der Kostenbeteiligung an der laufenden Haushaltsführung.
Die doppelte Haushaltführung setzt eine hinreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand voraus. Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden Kosten der Haushaltsführung ist nach Auffassung des BMF von einer hinreichenden finanziellen Beteiligung auszugehen.
Aber für welchen Zeitraum sind geleistete Zahlungen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten des Haushaltes zu setzen? Wie ist mit Zahlungen (kurz) vor Ablauf des Kalenderjahres umzugehen, die dazu bestimmt sind, der Haushaltsführung im Folgejahr zugutezukommen?
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Milchpumpe = Werbungskosten?
„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“
Dieser allgemeine Wortlaut der Definition von Werbungskosten hat schon so manche emotionale Diskussion nach sich gezogen.
Neulich durfte ich wieder eine solche Debatte miterleben. Es stellte sich die Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Milchpumpe als Werbungskosten, wenn eine stillende Kindesmutter frühzeitig wieder in den Berufsalltag einsteigt. Der Begriff erwerbsbedingter Kosten gibt landläufig – bei entsprechender Dehnung – doch Vieles her. Und eine Milchpumpe kann z. T. auch mehrere hundert Euro kosten.
Aber eine Milchpumpe als Werbungskosten – das erscheint Ihnen schon im Grundsatz abstrus?
Nichtdestotrotz hat ein genauerer Blick hinter den Vorhang des Steuerrechts ja noch nie geschadet…
Werbungskostenabzug für Umzug zur Einrichtung eines Homeoffice möglich?
Als Telearbeit bzw. Homeoffice werden Arbeitsformen bezeichnet, in bei denen Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeitstätigkeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers – am heimischen Arbeitsplatz – verrichten.
61 % der Unternehmen in Deutschland ermöglichen mobiles Arbeiten, z. B. den Zugriff auf dienstliche E-Mails über Smartphone und Tablet – nicht verwunderlich in Zeiten digitaler Vernetzung. Ein Homeoffice nutzen hingegen nur 11 % aller Beschäftigten. Hier gibt es also noch Nachholbedarf.
Die räumliche Einrichtung eines Homeoffice lässt sich dabei meist nur durch einen Umzug in eine größere Wohnung bzw. Immobilie realisieren.
Die berufliche Veranlassung eines Wohnungswechsels wird nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, wenn durch ihn eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintritt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung ist dabei anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde ermäßigt.
Kann die berufliche Veranlassung auch allein auf der beabsichtigten Einrichtung eines Homeoffice beruhen? Weiterlesen
Sky-Abo als Werbungskosten – Niederlage auch in der zweiten Halbzeit…
Über das Urteil des FG Münster vom 24. März 2015 (Az. 2 K 3027/12 E) wurde hier im Blog bereits berichtet. Kläger war dort ein Fußballspieler aus der 2. Bundesliga. Der Werbungskostenabzug für das sky-Abo wurde versagt, da der Kläger das Bundesliga- und das Sportpaket von sky nicht nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen abonniert habe. Es handele sich um Aufwendungen, die wegen des allgemeinen Interesses an den Wettbewerben einer Vielzahl von Steuerpflichtigen entstehen.
Eine ähnliche Niederlage erlitt nun auch der Torwarttrainer eines Bundesligateams vor dem FG Düsseldorf.
Neue Klamotten – Steuerlich absetzbar?
Der absolute Klassiker im Steuerrecht: Kann ich meine Berufsbekleidung von der Steuer absetzen. Einfache Antwort: natürlich! Die schwierigere Frage ist bloß: Was ist eigentlich Berufsbekleidung? Weiterlesen