Auf einer Messe bekommen Sie im Vorbeigehen an einem Messestand eine kleine Packung Sweetys mit Firmenaufdruck des Standbetreibers in die Hand. Spätestens jetzt denken Sie doch nicht mehr über gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach, sondern über den Umsatzsteuersatz dieser Werbelebensmittel, richtig?
Okay, stellen Sie sich vor, sie produzieren Werbemittel. Neben den üblichen Kugelschreibern und Notizblöcken verkaufen Sie auch Lebensmittel mit Werbeaufdrucken. Weiterlesen