Der Bundesrat fordert Anpassungen beim Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 20/7116) zum Entwurf des geplanten Weiterbildungsgesetzes (BT-Drs. 20/6518); doch die Bundesregierung lehnt Änderungen ab. Scheitert das Gesetz?
Hintergrund
Die Bundesregierung will mit ihrem am 28.4.2023 im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs.20/6518) die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, Arbeitslosigkeit aufgrund von Strukturwandel zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Vorgesehen ist insbesondere die Einführung eines „Qualifizierungsgeldes“ für Beschäftigte, denen durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können.
Fördervoraussetzungen sollen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines „nicht unerheblichen Teils der Belegschaft“ und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag sein. Das Qualifizierungsgeld soll unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatz in Höhe von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt, geleistet werden. Ferner will die Regierung eine Ausbildungsgarantie einführen, um allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen. Dabei soll die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses erhalten bleiben. Weiterlesen