Sofern die Aufwendungen den Freibetrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und Arbeitnehmer nicht übersteigen, müssen die Arbeitnehmer auch nichts versteuern. Fraglich ist, welches Berechnungsmodell dabei zugrunde zu legen ist. Weiterlesen
Betriebsveranstaltung: Kommt es auf teilnehmende oder eingeladene Arbeitnehmer an?
Kommentar