Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht ist verfassungsgemäß

Der BFH hat entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt noch ein Verstoß der unionsrechtlich gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit vorliegt. Die Entscheidung hat erhebliche Relevanz für Wegzugsüberlegungen von Steuerpflichtigen (Urteil v. 12.10.2022 – II R 5/20).

Hintergrund

In dem vom BFH entschiedenen Fall erwarb der Kläger von seiner Mutter ein in der Schweiz belegenes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise. Beide, also Mutter und Kläger, waren deutsche Staatsangehörige, hatten jedoch Ihre Wohnsitze in Deutschland kurze Zeit vor Ausführung der Schenkung aufgegeben. Das Finanzamt setzte daraufhin Schenkungsteuer fest und nahm eine unbeschränkte Steuerpflicht des Klägers gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG an. Im Rahmen des Klage- und Revisionsverfahrens machte der Kläger geltend, dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen Unionsrecht.

Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Weiterlesen