Mein Aufreger des Monats November 2018 lautete „Unfallkosten für Wegeunfall erneut nicht anerkannt“. Es ging um die Frage, ob Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit verursacht worden sind, als Werbungskosten abgezogen werden können. Seinerzeit hatte ich eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 19.1.2018 (5 K 500/17) harsch kritisiert, und zwar nicht nur wegen des negativen Urteils an sich, sondern weil die Finanzrichter eine Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Meister (BT-Drucksache 18/8523 vom 20.5.2016) meines Erachtens vollkommen falsch interpretiert hatten und die eigene Auslegung dann zum Maßstab ihrer Entscheidung gemacht haben.
Glücklicherweise ist der BFH dem nun entgegengetreten und hat der Steuerzahlerin recht gegeben. Das heißt: Weiterlesen