Im Onlinehandel führt fast kein Weg an Amazon vorbei. Von daher war es für den BFH offenbar auch kein Problem, als Titel für seinen Beschluss vom 29.4.2020 die Worte „Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon“ zu wählen. Die Vorinstanz sprach noch von der Firma C mit Sitz in EU-Land B. Aber offenbar wusste ohnehin jeder, um welches Unternehmen es geht. Jedenfalls hat der BFH jüngst ein Urteil des FG Düsseldorf bestätigt, das sich wie folgt zusammenfassen lässt (v. 11.10.2019, 1 K 2693/17 U): Weiterlesen
Verkauf durch Händler mit Sitz im EU-Ausland, Versand durch Amazon: Was gilt umsatzsteuerlich?
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