Am 12. November 2021 hat das Handelsblatt den berühmten Wambach-Bericht veröffentlicht. Was ist das Besondere daran? Wenige Monate zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung dieses Berichtes noch untersagt (Az.: 1 BGs 340/21). Die Begründung? Der Untersuchungsausschuss von Wirecard war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst worden. Dies lag an der anstehenden Bundestagswahl im September.
Der Bericht war als geheim eingestuft worden, EY hatte sich zudem gegen die Veröffentlichung gewehrt. Nun wurden durch die Veröffentlichung Fakten geschaffen. Weiterlesen