Auf in den BT-Wahlkampf: Die Steuerpläne von CDU/CSU

Frühzeitig vor der Bundestagswahl im Jahr 2025 hat sich die Union zu einer Unternehmensteuerreform bekannt und einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt.

Hintergrund

Wahlkampfzeit ist auch stets eine Zeit des Steuerrechts. Frühzeitig hat sich auch die CDU/CSU mit einem sehr klaren Vorschlag in diesem Jahr positioniert und im Bundestag den Antrag „Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts voranbringen“ (BT-Drucks. 20/11954) gestellt.

Sie konstatiert, dass der deutsche Wirtschaftsstandort in den vergangenen 10 Jahren substanziell an Attraktivität verloren habe. Um die Deindustrialisierung zu stoppen und Deutschland wieder zu einer starken Industrienation zu machen, brauche es strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen. Hierzu sei es erforderlich, ein modernes und effizientes Steuersystem zu schaffen.

Der Antrag führt aus: „Das deutsche Steuerrecht ist seit der letzten Unternehmensteuerreform 2008 jedoch in die Jahre gekommen, wie an der überbordenden Bürokratie und den veralteten Strukturen zu erkennen ist. Unser Steuersystem muss einfacher, transparenter und gerechter werden.“

Die Vorschläge im Antrag

Ihren Antrag baut die CDU/CSU auf drei Säulen auf. Zunächst geht es darum, die „steuerliche Wettbewerbsfähigkeit“ Deutschlands zu stärken. Hierzu sei es erforderlich, ab 2025 u.a. schrittweise

  • die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 % abzusenken;
  • eine rechtsformneutrale Besteuerung zu erreichen, indem insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden;
  • den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen;
  • eine temporäre, stark degressive „Turboabschreibung“, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schafft, einzuführen.

Die zweite Säule stützt den „Bürokratieabbau. Hier fordert die Fraktion,

  • die Zuständigkeit für die Gründungen, Betriebsummeldungen und -aufgaben bei einer Behörde wie z. B. dem Finanzamt zu bündeln, um die Hürden für Start-ups abzubauen und Deutschland wieder zu einem Standort für Innovationen zu machen;
  • das Steuerfestsetzungsverfahren durch Selbstveranlagung und digitalen Datenaustausch mit der Finanzverwaltung stark zu vereinfachen;
  • das Verfahren der Betriebsprüfung zu einer begleitenden Prüfung weiterzuentwickeln, in dem Unternehmen und Finanzverwaltung kontinuierlich eng bis hin zu Prüfungen in Echtzeit kooperieren;
  • zu überprüfen, welche Missbrauchsbekämpfungsvorschriften aufgrund der Einführung der Mindestbesteuerung wegfallen können, etwa bei der Lizenzschranke oder der Hinzurechnungsbesteuerung;

Die dritte Säule befasst sich mit der „Verbesserung der Strukturen im Steuerrecht“. Hier ist gem. CDU/CSU notwendig,

  • das Besteuerungsverfahren zu digitalisieren und die Finanzverwaltung mit moderner KI-Technologie auszustatten;
  • sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, das Reverse-Charge-Verfahren für alle B-2-B-Umsätze einzuführen, sodass der Großteil der Zahlungsströme zwischen Fiskus und Unternehmen hinfällig wird;
  • das Erfordernis des Ergebnisabführungsvertrages bei der ertragsteuerlichen Organschaft abzuschaffen und ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft einzuführen;
  • den Kommunen eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung zuzuordnen, die zugleich Anreize zur wirtschaftlichen Initiative und zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen setzt.

Gegenstimmen aus der Koalition

Erwartungsgemäß mussten CDU/CSU mit einem starken Gegenwind rechnen. U.a. stellten Abgeordnete der SPD fest, dass die Forderungen der Union nicht zukunftsgerichtet seien und ein seriöser Vorschlag für die Gegenfinanzierung nicht vorliege. Die Grünen trugen vor, dass die Koalition schon die ganze Zeit Politik für den Wirtschaftsstandort Deutschland mache und gerade die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt worden ist. Die FDP nannte die Vorschläge sogar ein „Schuldeingeständnis der Antragsteller“. Denn, so Markus Herbrand: Von Steuerreformen sei zu Regierungszeiten der Union keine Rede gewesen. Es sei vielmehr auf Konsum gesetzt werden.

Charmante Vorschläge für die Wirtschaft

Dass die Union sich frühzeitig in Steuersachen positionieren und im Wahlkampf das Thema Steuern großschreiben wird, ist zu erwarten. Aus Sicht der Wirtschaft dürften die Vorschläge m.E. als attraktiv bezeichnet werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine Gegenfinanzierung stehen sollte. Dass das deutsche Steuerrecht gerade für die Unternehmerschaft einer Neuakzentuierung bedarf, steht an vielen Stellen außer Frage. Insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass die letzte große Unternehmensteuerreform 16 Jahre zurückliegt, sollte das Thema „Reform des Steuerrechts und Bürokratieabbau“ im Sinne der hiesigen Wirtschaft weiterverfolgt werden.

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