Bundestag und Bundesrat haben am 15. bzw. 16.12.2022 die beiden Gesetze für eine Gas-/Wärmepreisbremse bzw. für eine Strompreisbremse beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass Bürger und Unternehmen von den hohen Energiepreisen entlastet werden können.
Hintergrund
Angesichts rapide gestiegener Energiekosten hat der Gesetzgeber umfangreiche Hilfsprogramme wie Energiepreispauschalen oder zuletzt die Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen – ich habe wiederholt im Blog berichtet. Nach der Energiekostenentlastung im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber jetzt mit den Gesetzen zur Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse zwei weitere zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, die am 1.1.2023 in Kraft treten.
Wesentlicher Inhalt
Mit den Gesetzen zu den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen – rückwirkend auch für Januar und Februar.
Bremswirkung für Unternehmen eingeschränkt
Insbesondere für größere Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch haben die Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremsen leider „Haken und Ösen“, um nur einige zu nennen: Weiterlesen