Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird.
Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte. Das Bußgeld besteht zunächst aus einem Ahndungsteil über fünf Millionen Euro; der Rest dient der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die VW aus dem Verkauf der Schummelautos erlangt hat. Dabei wurden die enormen Kosten berücksichtigt, die VW für die Aufarbeitung des Dieselskandals aufwenden muss.
Das lässt nun die Frage aufkommen, ob VW die Zahlung steuerlich geltend machen kann. Weiterlesen