Folgender Fall: Herr Mustermann hört, dass Immobilienübertragungen ab 2023 möglicherweise schenkungsteuerlich wesentlich teurer werden und möchte daher eine Mietwohnimmobilie noch kurz vor dem Jahreswechsel auf Sohn oder Tochter übertragen. Er plant allerdings eine Übertragung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs. Herr Mustermann hat eine umfassende Renovierung der Immobilie vor nicht allzu langer Zeit mit einem sehr günstigen Darlehen finanziert, für das er Zinsen von lediglich 1,5 % zahlt.
Nun ist er sich also mit Sohn oder Tochter über die Immobilienübertragung einig, hat mit dem Steuerberater gesprochen und auch bereits einen Notartermin vereinbart. Alles ist fast unter Dach und Fach und er denkt, nun muss er nur noch schnell zur Bank laufen, um dort alles klar zu machen. Er ist auch durchaus bereit, weiterhin das Darlehen zu bedienen oder gar als Bürge für das Darlehen einzutreten.
Doch nun kommt es: Die Bank sagt ihm, dass sie im Falle der Immobilienübertragung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde. Fazit: Sohn oder Tochter müssten neu finanzieren, heutzutage eher mit 3,5 bis 5 Prozent Zinsen. Fazit: Die Immobilienübertragung scheitert oder wird wesentlich teurer, wenn die Beschenkten zu schlechteren Konditionen finanzieren müssen. Weiterlesen →