Am Montag der vergangenen Woche habe ich mit einem namhaften Vertreter unseres Berufsstandes zum Thema „GoBD“ und „Revisionssicherheit der eingesetzten Systeme“ sprechen können. Er sagte mir, dass die Finanzämter eigentlich angehalten wären, bei ihren Prüfungen mit Augenmaß vorzugehen. Das heißt: Es soll nicht gleich jedes eingesetzte Vorsystem (Warenwirtschaftssystem, Rechnungsprogramm etc.) als nicht GoBD-konform verworfen werden, nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, einzelne Datensätze zu löschen bzw. zu verändern. Ich stelle nun jedoch fest, dass sich die ersten Prüfer die Vorsysteme genau anschauen, die Revisionssicherheit anzweifeln und mit Hinzuschätzungen drohen – und zwar selbst dann, wenn die Prüfung ansonsten keine weiteren Beanstandungen ergibt. Selbst Programme renommierter Anbieter werden angezweifelt. An dieser Stelle kann daher nur die Empfehlung gegeben werden, Weiterlesen
Prüfung der Vorsysteme auf Revisionssicherheit – es geht los
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