Das Vorsteuervergütungsverfahren gibt Unternehmern die Möglichkeit, sich die in einem anderen Staat durch ein dort ansässiges Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstatten zulassen. Um diese Rechnungen zweifelsfrei zuordnen zu können, ist die Rechnungsnummer erforderlich. Hieran hat der BFH jedoch seine Zweifel, denn kann diese Zuordnung nicht auch anders gesichert sein?
Mit der Frage, ob die Rechnungsnummer eine formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags ist, muss sich nun der EuGH beschäftigen. Weiterlesen