Tauchen die drei Worte „Erneuerung einer Heizungsanlage“ auf, denkt man wohl sofort an hohe Kosten. Nun gut, der eine oder andere denkt vielleicht auch zuerst an Robert Habeck. Von dem soll hier aber nicht die Rede sein, sondern vom BFH. Dieser hat nämlich in einem aktuellen Urteil einem Vermieter von Wohnraum den Vorsteuerabzug aus ebenjener Heizungserneuerung versagt (BFH-Urteil vom 7.12.2023, V R 15/21). Man mag der Meinung sein, dass dies angesichts einer umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung doch klar war.
Doch wer das Urteil der Vorinstanz und ein Urteil des EuGH liest, wird zu dem Schluss kommen, dass durchaus gute Gründe für die Gewährung des Vorsteuerabzugs bestanden hatten (FG Münster, Urteil vom 6.4.2021, 5 K 3866/18 U; EuGH, Urteil vom 16.4.2015, C-42/14). Aber der Reihe nach. Weiterlesen