Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also den besagten Steuerstundungsmodell möglich. Weiterlesen
Nicht jede Steuergestaltung ist ein Steuerstundungsmodell
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