Einkommensteuervordrucke 2021: Wieder eine neue Anlage

Man glaubt es kaum, doch das Steuerjahr 2021 neigt sich schon in einigen Wochen dem Ende zu. Und wie jedes Jahr um diese Zeit präsentiert uns die Finanzverwaltung die Steuererklärungsvordrucke für den entsprechenden Veranlagungszeitraum.

Zeit also, sich mit den neuen Einkommensteuervordrucken 2021 zu befassen. Und siehe da: Wieder hat eine neue Anlage das Licht die Welt erblickt. Es ist die „Anlage Mobilitätsprämie“. Ich hatte es bereits im letzten Jahr prophezeit, dass der große „Anlage-Reigen“ weitergeht. Schon irgendwie interessant: Während des Bundestagswahlkampfs wurde quer durch die Parteien der Bürokratismus angeprangert, während zur gleichen Zeit ebenjener vorangetrieben wurde – und zwar nicht nur im Steuerrecht. Insgesamt haben wir nun – wenn ich richtige gezählt habe – über 30 (!) Anlagen zur Einkommensteuererklärung. Weiterlesen

Neue Vordrucke zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021: (Zu) wenig Vorlaufzeit für Anwender

Mit Schreiben vom 22.12.2020 hatte das BMF die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 veröffentlicht. Die neuen Vordrucke halten zwei wesentliche und für die Unternehmerschaft bedeutsame „Überraschungen“ bereit:

Zum einen sieht der neue Vordruck vor, dass Unternehmer in der Zeile 73 für die Ausgangsseite die Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gesondert eintragen müssen, soweit das zunächst vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, in Zeile 74 für die Eingangsseite die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge gesondert einzutragen, soweit das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist (vgl. die kritischen Ausführungen hier im Blog bereits von Wengerofsky sowie Herold). Weiterlesen

Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung und -vorauszahlung 2021: Neue Angaben erforderlich?

Für den Veranlagungszeitraum 2021 sind die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen bisweilen noch nicht veröffentlicht. Diese erfordern wohl neue Zusatzangaben seitens der Unternehmerschaft, über die bisher aber noch keine Klarheit besteht.

Hintergrund

Normalerweise werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuervoranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren zeitnah vor Jahresende veröffentlicht. Dieses Jahr scheint dies allerdings anders. Denn ein entsprechendes BMF-Schreiben, welches regelmäßig auch eine Anleitung beinhaltet, fehlt bisweilen. Bekannt geworden ist allerdings bereits, dass in den neuen Formularen durch den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer Angaben zu machen sind, die bisher nicht gefordert werden.

Neue Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen

Die bereits bekanntgewordene Version der geplanten neuen Vordrucke zeigt, dass zwei neue Zeilen, nämlich die Zeilen 73 und 74 eingefügt werden sollen. In den neu eingefügten Zeilen soll der Unternehmer Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen machen müssen. Die Überschrift im bekannt gewordenen Formular lautet: „Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG.“ Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke 2020: Immer noch steht der Mann an erster Stelle

Nur noch wenige Wochen und das „Steuergeschäft“ für den Veranlagungszeitraum 2020 beginnt. Zeit also, sich mit den neuen Einkommensteuervordrucken 2020 zu befassen. Und siehe da: Wieder haben neue Anlagen das Licht die Welt erblickt. Es sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung, die Anlage R-AUS für Renten aus ausländischen Versicherungen und ausländischen Rentenverträgen sowie sie Anlage Corona-Hilfen. Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke – Zugabe erwünscht, weil´s so schön ist

In meinem Beitrag „Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019“ habe ich die aktuellen Formulare unter die Lupe und aufs Korn genommen. Aufgrund des großen Zuspruchs gibt es heute die gewünschte Zugabe zu dem Thema.

Hier eine Art „Best of“ der – aus meiner Sicht – zumindest für den ungeübten Anwender vollkommen unverständlichen Abfragen und Eintragungserfordernisse: Weiterlesen

Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019

Ich hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass der bisherige Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2019 “Kinder”, bekommen hat. Damals bin ich noch von drei „Kindern“ ausgegangen (Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Sonstiges). Tatsächlich sind es aber vier an der Zahl, denn ich vergaß die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, wobei ich zugegeben muss, dass es wohl noch die eine oder andere weitere Anlage geben kann, die mir bislang nicht bekannt ist, weil sie nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.

Jedenfalls verbringe ich einen Teil des Dezembers und des Januars stets damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Meistens steht mir zu diesem Zeitpunkt kein Hilfsmittel zur Verfügung und die offiziellen Anleitungen helfen nur sehr bedingt weiter, denn immer dann, wenn es schwierig wird, schweigt des Sängers Höflichkeit und der „Vordruckgeber“ beschränkt sich auf Floskeln. Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke 2019: Nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“

Für das Steuerjahr 2018 hat die Anlage KAP bekanntlich zwei „Kinder“ erhalten: die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Wer Spaß an der wachsenden Zahl von Vordrucken hat, darf sich auf die Veranlagung für 2019 freuen, denn nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“, und zwar gleich drei an der Zahl: Die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und die Anlage Sonstiges. Damit hat der Mantelbogen eigentlich keinen „Mantel“ mehr, sondern besteht nur noch aus zwei Seiten.

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