Die Reinvestitionsfrist einer § 6b EStG Rücklage verlängert sich von den grundsätzlichen vier Jahren auf sechs Jahre im Fall der Herstellung eines Gebäudes, wenn bereits innerhalb der vier Jahre mit der Gebäudeherstellung begonnen wurde.
Beginn der Gebäudeherstellung bei einer § 6b EStG-Rücklage
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