Fristverlängerung – quo vadis?

Seit einigen Jahren beharren die Finanzbehörden darauf, dass Steuererklärungen von beratenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorliegen müssen. Nur in Ausnahmefällen soll eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres gewährt werden. Zwar hat sich in vielen Bundesländern das so genannte Kontingentierungsverfahren bewährt, allerdings soll das wohl kein Dauerzustand sein. Weiterlesen